Ab 01.01.2020 kann man mit dem Autoführerschein Motorrad fahren dank der im Bundesrat beschlossenen Änderung der Schlüsselzahl B196
- Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw (Klasse B oder 3) ist, kann jetzt nach einer Schulung in einer Fahrschule die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B bekommen.
- Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS können gefahren werden.
- Der Bewerber benötigt mindestens 4 Einheiten zu je 90 Min. theoretischen Unterricht und mindestens 5 Einheiten zu je 90 Min. praktische Ausbildung. Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden.
- Die Ausbildung hat gemäß §6b Abs.3 FEV und §7b FEV zu erfolgen. Dies muss von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden, die Verwaltungsbehörde trägt dann die Schlüsselzahl 196 ein.
- Die Ausbildung endet ohne eine Prüfung. Allerdings sollte man sich auf den Ratschlag des Fahrlehrers verlassen, falls dieser die Fahrzeugbeherrschung für noch nicht ausreichend erachtet.
TIPP: Ein „Aufstieg“ von B196 auf A2 ist nicht möglich, vielleicht doch den A2 oder A Führerschein erwerben?