Ab 01.01.2020 kann man mit dem Autoführerschein Motorrad fahren dank der im Bundesrat beschlossenen Änderung der Schlüsselzahl B196
- Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw (Klasse B oder 3) ist, kann jetzt nach einer Schulung in einer Fahrschule die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B bekommen.
- Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS können gefahren werden.
- Der Bewerber benötigt mindestens 4 Einheiten zu je 90 Min. theoretischen Unterricht und mindestens 5 Einheiten zu je 90 Min. praktische Ausbildung. Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden.
- Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1und 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen. Dies muss von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden, die Verwaltungsbehörde trägt dann die Schlüsselzahl 196 ein.
- Die Ausbildung endet ohne eine Prüfung. Allerdings sollte man sich auf den Ratschlag des Fahrlehrers verlassen, falls dieser die Fahrzeugbeherrschung für noch nicht ausreichend erachtet.